Unsere Leistungen

WEG Verwaltung

  • Wohngeld-Abrechnung
  • Vergabe von Sanierungsmaßnahmen an Handwerker
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Regelmäßige Begehungen
  • Feste Ansprechpartner
  • 24 Std. Notdienst

Verwaltung von Mietobjekten

  • Monatliche Abrechnung der Mieteinnahmen mit Eigentümern
  • Nebenkosten-Abrechnung
  • Vergabe & Überwachung von Sanierungsmaßnahmen mit Handwerkern
  • Individuelle Mietverträge
  • Gewerbliche Vermietung

Unser Leistungsspektrum

WEG Finanzleistungen

    • Konto- und Buchführung über alle Ein-und Auszahlungen inkl. Meldungen für das Finanzamt
    • Notwendige Behördengänge und Verhandlungen
    • Rechnungsprüfung (laufende Kosten)
    • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
    • Zum Jahresende erhalten Sie einen kompletten Abschlussbericht für das vergangene Jahr. Für das kommende Jahr erhalten Sie einen Wirtschaftsplan der anstehenden Erhaltungs- und Schönheitsreparaturen im Rahmen der Eigentümerversammlung.

WEG technische Verwaltung

    • Regelmäßige Kontrolle der Wohnanlage
    • Ansprechadresse für Hausbewohner
    • Technische Betreuung des Objektes in Zusammenarbeit mit der Hausmeisterei.
    • Übernahme der Verkehrssicherungspflicht (nur bei gleichzeitiger Beauftragung eines Hausmeisterdienstes)
    • Abschluss von Wartungsverträgen für die technischen Einrichtungen in Abstimmung mit den Verwaltungsbeirat bzw. Eigentümern.
    • Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Systeme für Heizung/Aufzug/Klima (nur bei Abschluss eines Wartungsvertrages mit den entsprechenden Firmen)
    • Auftragserteilungen und Überwachungen bei Reparaturen, für größere Baumaßnahmen.
    • Teilnahme bei Bauabnahmen (gemeinsam mit Architekt, Hausmeister, technischen Wartungsunternehmen)
    • Überwachung der Hausmeisterarbeiten
    • Beauftragung eines Hausmeister-Dienstes in Abstimmung mit den Eigentümern

Mietobjektverwaltung

    • Übergabe sowie Abnahme von Mieteinheiten. (gilt nur bei Sondereigentumsverwaltung)
    • Mietangleichung, Kündigung und Neuvermietungen nach Absprache mit dem Eigentümer (gilt nur bei Sondereigentumsverwaltung)
    • Nebenkostenabrechnung mit den Mietern (gilt nur bei Sondereigentumsverwaltung)
    • Überwachung der monatlichen Mieteingänge inkl. Staffelmieten.
    • Mahnwesen (monatlich)
    • Verwaltung von Kautionskonten (gilt nur bei Sondereigentumsverwaltung)