Unsere Leistungen

WEG Verwaltung
- Wohngeld-Abrechnung
- Vergabe von Sanierungsmaßnahmen an Handwerker
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Regelmäßige Begehungen
- Feste Ansprechpartner
- 24 Std. Notdienst

Verwaltung von Mietobjekten
- Monatliche Abrechnung der Mieteinnahmen mit Eigentümern
- Nebenkosten-Abrechnung
- Vergabe & Überwachung von Sanierungsmaßnahmen mit Handwerkern
- Individuelle Mietverträge
- Gewerbliche Vermietung
Unser Leistungsspektrum
WEG Finanzleistungen
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- Konto- und Buchführung über alle Ein-und Auszahlungen inkl. Meldungen für das Finanzamt
- Notwendige Behördengänge und Verhandlungen
- Rechnungsprüfung (laufende Kosten)
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Zum Jahresende erhalten Sie einen kompletten Abschlussbericht für das vergangene Jahr. Für das kommende Jahr erhalten Sie einen Wirtschaftsplan der anstehenden Erhaltungs- und Schönheitsreparaturen im Rahmen der Eigentümerversammlung.
WEG technische Verwaltung
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- Regelmäßige Kontrolle der Wohnanlage
- Ansprechadresse für Hausbewohner
- Technische Betreuung des Objektes in Zusammenarbeit mit der Hausmeisterei.
- Übernahme der Verkehrssicherungspflicht (nur bei gleichzeitiger Beauftragung eines Hausmeisterdienstes)
- Abschluss von Wartungsverträgen für die technischen Einrichtungen in Abstimmung mit den Verwaltungsbeirat bzw. Eigentümern.
- Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Systeme für Heizung/Aufzug/Klima (nur bei Abschluss eines Wartungsvertrages mit den entsprechenden Firmen)
- Auftragserteilungen und Überwachungen bei Reparaturen, für größere Baumaßnahmen.
- Teilnahme bei Bauabnahmen (gemeinsam mit Architekt, Hausmeister, technischen Wartungsunternehmen)
- Überwachung der Hausmeisterarbeiten
- Beauftragung eines Hausmeister-Dienstes in Abstimmung mit den Eigentümern
Mietobjektverwaltung
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- Übergabe sowie Abnahme von Mieteinheiten. (gilt nur bei Sondereigentumsverwaltung)
- Mietangleichung, Kündigung und Neuvermietungen nach Absprache mit dem Eigentümer (gilt nur bei Sondereigentumsverwaltung)
- Nebenkostenabrechnung mit den Mietern (gilt nur bei Sondereigentumsverwaltung)
- Überwachung der monatlichen Mieteingänge inkl. Staffelmieten.
- Mahnwesen (monatlich)
- Verwaltung von Kautionskonten (gilt nur bei Sondereigentumsverwaltung)