Unsere Leistungen

WEG Verwaltung

  • Wohngeld-Abrechnung
  • Vergabe von Sanierungsmaßnahmen an Handwerker
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Regelmäßige Begehungen
  • Feste Ansprechpartner
  • 24 Std. Notdienst

Verwaltung von Mietobjekten

  • Monatliche Abrechnung der Mieteinnahmen mit Eigentümern
  • Nebenkosten-Abrechnung
  • Vergabe & Überwachung von Sanierungsmaßnahmen mit Handwerkern
  • Individuelle Mietverträge
  • Gewerbliche Vermietung

Unser Leistungsspektrum

WEG Finanzleistungen

  • Konto- und Buchführung über alle Ein-und Auszahlungen inkl. Meldungen für das Finanzamt
  • Notwendige Behördengänge und Verhandlungen
  • Rechnungsprüfung (laufende Kosten)
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Zum Jahresende erhalten Sie einen kompletten Abschlussbericht für das vergangene Jahr. Für das kommende Jahr erhalten Sie einen Wirtschaftsplan der anstehenden Erhaltungs- und Schönheitsreparaturen im Rahmen der Eigentümerversammlung.

WEG technische Verwaltung

  • Regelmäßige Kontrolle der Wohnanlage
  • Ansprechadresse für Hausbewohner
  • Technische Betreuung des Objektes in Zusammenarbeit mit der Hausmeisterei.
  • Übernahme der Verkehrssicherungspflicht (nur bei gleichzeitiger Beauftragung eines Hausmeisterdienstes)
  • Abschluss von Wartungsverträgen für die technischen Einrichtungen in Abstimmung mit den Verwaltungsbeirat bzw. Eigentümern.
  • Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Systeme für Heizung/Aufzug/Klima (nur bei Abschluss eines Wartungsvertrages mit den entsprechenden Firmen)
  • Auftragserteilungen und Überwachungen bei Reparaturen, für größere Baumaßnahmen.
  • Teilnahme bei Bauabnahmen (gemeinsam mit Architekt, Hausmeister, technischen Wartungsunternehmen)
  • Überwachung der Hausmeisterarbeiten
  • Beauftragung eines Hausmeister-Dienstes in Abstimmung mit den Eigentümern

Mietobjektverwaltung

  • Übergabe sowie Abnahme von Mieteinheiten. (gilt nur bei Sondereigentumsverwaltung)
  • Mietangleichung, Kündigung und Neuvermietungen nach Absprache mit dem Eigentümer (gilt nur bei Sondereigentumsverwaltung)
  • Nebenkostenabrechnung mit den Mietern (gilt nur bei Sondereigentumsverwaltung)
  • Überwachung der monatlichen Mieteingänge inkl. Staffelmieten.
  • Mahnwesen (monatlich)
  • Verwaltung von Kautionskonten (gilt nur bei Sondereigentumsverwaltung)